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Haltverbot für ein Teilstück der Landesstraße 815 (Jakob-Borchers-Straße)

Zwischen den Einmündungen „Kanelstadt“ und „Achterweg“ gilt jetzt absolutes Haltverbot

Aufgrund der Anregung der Kommunalpolitik, der Zeteler Verwaltung und den Bürgerinnen und Bürgern wurde nun ein beidseitiges "absolutes Haltverbot" auf einem Teilstück der Jakob-Borchers-Straße beschlossen.
Gemeinsam mit der Polizeizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland, der niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr dem Buslinienbetreiber und dem Landkreis Friesland wurden nun das Haltverbot zur Aufrechterhaltung der Flüssigkeit des Verkehrs und des öffentlichen Personennahverkehrs zwischen den Straßen Achterweg und Kanelstadt angeordnet.
 
Pressesprecher Ole Peuckert verdeutlichte:
"Es gibt sicher viele Gründe, um mit dem Auto anzuhalten. Viele sind in Ordnung, in der Jakob-Borchers-Straße werden es weniger.
Ein- und Aussteigen, Be- und Entladen sind zukünftig untersagt.
Kurzes Anhalten um das Navi zu bedienen, die sympthischen und hilfsbereiten Bürgerinnen und Bürger nach dem Weg fragen, kurzes rausspringen um Geld abzuheben? Das wird zukünftig 20 € kosten. Verursacht man so einen Unfall, werden 100 € fällig und zusätzlich bekommt man einen Punkt in Flensburg."