Unsere CDU

Einzelhandelsgutachten

und die Folgen für Zetel und Neuenburg

Ein Einzelhandelsgutachten bewertet und berechnet aufgrund verschiedener Faktoren wie viel Verkaufsflächen, mit welchen Sortimenten, im Verhältnis zur Kaufkraft der Bürgerinnen/Bürger, innerhalb einer Gemeinde Sinn machen. Auch die Standortfrage spielt dabei eine Rolle.

Das letzte Einzelhandelsgutachten für die Gemeinde Zetel wurde 2014 durch die Firma BBE Handelsberatung erstellt.

Schon damals hieß es: Die Gemeinde Zetel hat ein positives Einzelhandelsgefüge. Große Bedeutung habe vor allem der „Nah und Gut“-Markt in Neuenburg. 

 

Durch inhaltliche und bauliche Veränderungen von Verkaufsflächen (Neubau ALDI, Schließung Netto 1, Vergrößerung Netto 2), wurde auf Antrag des Verwaltungsausschusses der Gemeinde Zetel in diesem Jahr das Einzelhandelsgutachten aktualisiert.

Das Planungsbüro Stadt und Handel stellte kürzlich dieses neue Einzelhandelsgutachten der Politik und Vertretern der Gewerbevereine vor. Bis zur öffentlichen Bekanntgabe des Gutachtens Ende diesen Jahres, werden noch Gespräche mit der IHK und den Nachbarkommunen und politische Diskussionen geführt werden müssen.

Für die CDU Zetel/Neuenburg steht jedoch schon jetzt fest, dass ein weiterer Vollsortimenter Zetel keinen Mehrwert bringt und die vorhandene Geschäftswelt schädigt.

Daher positionierte sich der Fraktionsvorsitzende Jörg Mondorf klar:

Keiner kann wollen, dass ein neuer Discounter die Kaufkraft umverteilt und so bestehende, bereits ortsansässige Geschäfte gefährdet werden.

 

Um Neuenburg als Wohnstandort aufzuwerten und attraktiver zu machen, müsste der bestehende EDEKA-Markt nicht nur bestehen bleiben, sondern auch Möglichkeiten zur Erweiterung geschaffen werden. Ein weiterer Vollsortimenter in Zetel gefährdet den Standort Neuenburg.

 

Es wird Zeit, Neuenburg insgesamt weiter aufzuwerten. Die bevorstehende Ortskernsanierung und auch dieses Einzelhandelsgutachten schaffen Möglichkeiten. 

 

Unabhängig davon ist jedoch die Reaktivierung des derzeit leerstehenden Nettomarktes. Die rechtlichen Voraussetzungen haben damals wie heute ihre Gültigkeit und der Eigentümer des Gebäudes dürfte einen Markt in Betrieb nehmen.