Das Geld anderer Leute!
Im September 2022 hat der neue Bürgermeister das Amt seines Vorgängers übernommen und musste bereits am 26. September zu einer Krisensitzung einladen, da der Haushalt außer Kontrolle geraten war. Dies führte zu einem notwendigen, aber schwierigen Zusammenrücken von Rat und Verwaltung. Viele Maßnahmen wurden geschoben oder gesplittet, wenig gestrichen
Eine höhere Prognose bei der Gewerbesteuer, ein höherer Kreditrahmen (6 Mio. €) und ein angebliches Sparmodell für die Neugestaltung der Grundschullandschaft in Zetel, führten im Februar 2023 dennoch – aber ohne Zustimmung der CDU - zu einem genehmigten Haushaltsplan.
Die CDU hatte 2022 dem Haushalt noch zugestimmt, aber auf eine Ablehnung in 2023 hingewiesen, wenn nicht einschneidende Maßnahmen zur Ausgabenreduzierung erfolgen würden. Da aber keine Sparziele verfolgt wurden, welches auch die Finanzkrisensitzung aus September 22 bestätigte, lehnte die CDU den Haushaltsplan 2023 ab und wies erneut darauf hin, dass die Ausgabenseite zu hoch ist und der Haushalt „entgleiten“ wird.
Bereits drei Monate später, am 30.05.2023, musste eine Haushaltssperre verhängt werden, da eine „unkalkulierbare Haushaltssituation eingetreten und ein mögliches Defizit in Millionenhöhe zu erwarten sei!“, so die Verwaltung. Allein im Bereich der Gewerbesteuern zeichnete sich ein Defizit von 1,3 Mo. € ab. Darüber hinaus kam es dann im Oktober zu Liquiditätsproblemen und zur Erhöhung der Ermächtigung von Kassenkrediten auf 4 Mio. €. Der Jahresabschluss 2023 wies einen Finanzmittelfehlbetrag von 6,5 Mio. € auf.
War das nicht vorhersehbar?
Verwaltungsseitig wird für 2024 eine Steuererhöhung zur Haushaltskompensation vorgeschlagen: Anhebung der Grundsteuern A/B und der Gewerbesteuern (jeweils von 370 auf 450), der Vergnügungssteuer von 22 auf 25 und der Hundesteuer von 36 € auf 60 €.
Das ist eine Mehrbelastungen für alle Bürger:innen und für die Gewerbetreibenden, zusätzlich zu den gestiegenen Gas-, Strom, Lebenshaltungs- und Personalkosten. Die noch nicht bekannten Folgen der Grundsteuerreform erwähne ich hier nur am Rande. Die Widerkehrenden Straßenausbaubeiträge müssen aber beachtet werden, da sie eine indirekte Steuer darstellen und zur eigentlichen Grundsteuer addiert werden müssten, wenn man die Steuersätze anderer Kommunen vergleichen will.
Steuererhöhungen, wie zuletzt 2015, erhitzen die Gemüter und stellen die Frage nach der Notwendigkeit und den Alternativen.
Die Gemeinde muss mit ihren Gesamteinnahmen von ca. 27 Mio. € ihre Pflichtaufgaben bedienen (Personalkörper (ca. 9 Mio. €), ebenso Gebäude, Fahrzeuge, Sachmittel u.v.m.). Auch die Kreisumlage belastet jährlich stark (2023= ca. 8 Mio. €). Hinzu kommen Verpflichtungen, wie: Straßensanierung, Schulen, Kindergärten, Feuerwehrhäuser, wobei die Gemeinde im Rahmen der Vorgaben über die jeweilige Ausgestaltung entscheidet.
Abschließend finden sich die „freiwilligen Leistungen“, also Ausgaben für u.a.: Sport, Kultur, Tourismus (Dorfverschönerungen, Sportvereine, Heimvereine, Vereenshus, Mehrgenerationenhaus, Schulmuseum, Schloss, Multifunktionsdach, altes Feuerwehrhaus wird Veranstaltungshaus, u.v.m.).
Jede(r) Bürger:in muss sich fragen, ob "Errungenschaften" der Gemeinde, insbesondere im Bereich der „freiwilligen Leistungen“ notwendig, reduzierbar oder entbehrlich sind. Es gehört zur Wahrheit, dass das Sparen nicht ohne Einschränkungen oder Verzicht möglich ist. Wenn man auch zukünftig ein „weiter so“ und Bestehendes nicht verändert wissen will, dann sind Steuererhöhungen die logische Folge.
Könnte man in Teilbereichen jedoch verzichten oder mit günstigeren Alternativen leben, ist Sparpotential gegeben. Auch einige Vereine könnten, durch eine angepasste Beitragsstruktur, einige Notwendigkeiten selbst finanzieren oder den regelmäßigen Gemeindezuschuss dadurch verringern.
Eine Steuererhöhung kann notwendig sei, aber die Ausschöpfung anderer Möglichkeiten beeinflusst die Höhe dieser Erhöhung.
Effizienzsteigerung und Ausgabenreduktion: Die Überprüfung interner Prozesse kann ineffiziente Strukturen identifizieren und Kosten reduzieren. Dies könnte die Optimierung von Verwaltungsabläufen, die Senkung von Betriebskosten und die Überprüfung von Verträgen und Dienstleistungen umfassen.
Wirtschaftsförderung und Standortattraktivität: Die Erhöhung der Gewerbesteuer könnte zu einem Verlust von Arbeitsplätzen und zur Abwanderung von Firmen in Gemeinden mit niedrigeren Steuersätzen führen und dadurch das wirtschaftliche Gefüge der Gemeinde auf Dauer erheblich beeinträchtigen.
Hier wäre vielleicht eine bessere Wirtschaftsförderung, Schaffung attraktiver Standortbedingungen, Förderung von Unternehmensgründungen und Investitionen sowie die Schaffung eines positiven Geschäftsumfelds (zu viele Schließungen in der Vergangenheit) langfristiger vorteilhafter.
Diversifizierung der Einnahmequellen: Eine Gemeinde kann darüber nachdenken, neue Einnahmequellen zu schaffen (Müssen kostenlose Wohnmobilstellplätze sein?).
Konsolidierung von Dienstleistungen: Die Zusammenlegung oder Kooperation mit benachbarten Gemeinden in bestimmten Dienstleistungsbereichen kann effektiver sein und Kosten reduzieren.
Die CDU wird die anstehenden Beratungen konstruktiv begleiten und versuchen, eine für alle erträgliche Lösung zu erreichen.