Hierbei wurden zahlreiche Straßen in Neuenburg und Zetel namenhaft benannt, die Abschnitte klar definiert und jeweils die Begründungen angeführt. Neben der Beschilderung „30 Zone“ wird im Antrag das Aufbringen vom Markierungsschriftzug „30“ am Anfang aller neu ausgewiesenen 30-Zonen auf der Fahrbahn eingefordert.
Die Begründung:
- Der überwiegende Teil der innerörtlichen Gemeindestraßen in Neuenburg und Zetel sind als 30-Zone ausgewiesen. Der derzeitige Zustand der Wohnstraßen ist aber noch immer teilweise geprägt von einem Nebeneinander von Tempo-30-Zonen, innerörtliche Gemeindestraßen (Höchstgeschwindigkeit 50 km/h) mit Rechts-vor-Links-Regelung und innerörtliche Gemeindestraßen (Höchstgeschwindigkeit 50 km/h) als ausgewiesenen Vorfahrtstraße. Beide Ortschaften haben sich in den Jahren nach dem Ausweisen der ersten 30-Zonen weiterentwickelt.
- Reduzierung des Verkehrslärms, Reduzierung der Luftschadstoffemissionen und Erhöhung der Wohnqualität für die direkten Anlieger.
- Erhöhung der Verkehrssicherheit für die Radfahrer.
- Verbesserung der Sicherheit der Schulwege für Schülerinnen und Schülern. Viele Schülerinnen und Schüler nutzen ihr Fahrrad zur Grundschule oder zur nächsten Bushaltestelle. Insbesondere in den dunklen Jahreszeiten ist hierdurch eine Ausweisung als 30-Zone sinnhaft.
- Einige der aufgeführten Gemeindestraßen besitzen keine oder nur sehr schmale Nebenanlagen. Der gesamte Fußgängerverkehr findet demnach bei Straßen ohne Nebenanlage auf der Fahrbahn statt.
- Bestenfalls eine Reduzierung des Durchgangsverkehres in einigen innerörtlichen Gemeindestraßen.
- Teilweise umfassen die Vorschläge logische Lückenschlüsse im bestehenden Netz der Tempo-30-Zonen.
In einer Besprechung unter Teilnahme der Verkehrsbehörde des Landkreises Friesland, der Polizeiinspektion Wilhelmshaven / Friesland, des Ordnungsamtes der Gemeinde Zetel, dem Bürgermeister Olaf Oetken und dem Ratsherren Stefan Möhlmann wurden die im Antrag aufgeführten Straßen nacheinander sachlich besprochen und ihre Umsetzungswürdigkeit beurteilt. Alle im Antrag enthaltenen Straßen wurden von der Verkehrsbehörde nicht als umsetzungswürdig eingestuft. Die im Folgenden aufgeführten innerörtlichen Gemeindestraßen kann die Verkehrsbehörde ohne weitere Bedenken unterstützen und verkehrsbehördlich anordnen:
- Astede (Neuenburg): Vorziehen der bestehenden 30 Zone bis an die Landesstraße 815 (Westersteder Straße)
- Graf-Anton-Günter Straße, Herrenesch (Neuenburg): 30 Zone + weiterhin Beschilderung „Anlieger frei“
- Lehmhörn / Winterweg / Brunkens Weg (Neuenburg): 30 Zone von der Bundesstraße 437 (Urwaldstraße) bis Ortsschild im Winterweg. Brunkens Weg in voller Länge
- Pohlstraße / Molkereistraße (Neuenburg): 30 Zone bis zum Ortsschild an der Pohlstraße
- Stubbendränk, Teilstück Schulweg (Zetel): 30 Zone
- Eschstraße (Zetel): 30 Zone bis zum Ortsschild
- Südenburg (Zetel): Vorziehen der Tempo 30 Beschilderung bis zur Bahnhofstraße
Im Antrag ebenfalls enthalten aber bereits auf dem „kleinen Dienstweg“ zwischen Verkehrsbehörde und der Verwaltung der Gemeinde geregelt und Ende November umgesetzt:
- ZOB Denkmal (Dammstraße / Westerende) (Zetel): 30 Zone
Am 14.12.2023 beschloss der gesamt Gemeinderat der Gemeinde Zetel einstimmig die oben aufgeführten Ausweitungen der 30-Zonen in Neuenburg und Zetel. Nach verkehrsbehördlicher Anordnung durch die Verkehrsbehörde wird die Gemeinde die Beschilderung umsetzen. Momentan geht Verwaltung hierbei von Februar / März 2024 aus. Markierungen der Schriftzüge „30“ könnten frühestens erst ab April erfolgen, da Markierungsarbeiten in der Regel nicht in den Wintermonaten durchgeführt werden.