Das Verkehrsgutachten
Im noch nicht öffentlich vorgestellten externe Verkehrsgutachten, das den Ohrbült behandelt, wurde als eine Option die Ausweisung von Tempo 30 auf der Landesstraße (Neuenburger Straße und Jakob-Borchers-Straße) jeweils in Fahrtrichtung Ohrbült in seinen Vor- und Nachteilen betrachtet und am Ende zur Umsetzung vorgeschlagen
Das Verkehrsgutachten
Im noch nicht öffentlich vorgestellten externe Verkehrsgutachten, das den Ohrbült behandelt, wurde als eine Option die Ausweisung von Tempo 30 auf der Landesstraße (Neuenburger Straße und Jakob-Borchers-Straße) jeweils in Fahrtrichtung Ohrbült in seinen Vor- und Nachteilen betrachtet und am Ende zur Umsetzung vorgeschlagen. Begründet wird dies mit der nicht vorhandenen Einsehbarkeit der Mittelinsel zwischen Rathaus und dem Deutschen Haus für den Verkehr auf der Landesstraße (Neuenburger Straße und Jakob-Borchers-Straße) jeweils in Fahrtrichtung Ohrbült.
Vorgestellt wird dieses Verkehrsgutachten der Öffentlichkeit übrigens am Montag, den 23.10.2023 um 17.30 Uhr in der Alten Feuerwehr am Markthamm.
Reicht „Tempo 30“ für den Ohrbült aus?
Unserer Meinung nach ist Tempo 30 eine Grundlage zur weiteren Diskussion. Von der Verkehrsbehörde des Landkreises Friesland wurde bislang Tempo 30 am Ohrbült mit der Begründung abgelehnt, dass ein Durchfahren des Ohrbültes mit deutlich mehr wie 30 km/h fahrtechnisch nicht möglich sei. Warum also Tempo 30 extra per Beschilderung ausweisen? Die Unfälle geben keinen Hinweis auf nicht angemessene Geschwindigkeiten im Ohrbült. Mit dem Hinweis aus dem unabhängigen Verkehrsgutachten auf die Sichtverhältnisse auf die Mittelinsel und den dort querenden Fußgängern hat das Thema Tempo 30 eine neue Gewichtung erhalten.
Vorschlag: „Fußgänger“ in Kombination mit „Tempo 30“
Wir gehen einen Schritt weiter und schlagen für die beiden Äste der Landesstraße (Neuenburger Straße und Jakob-Borchers-Straße) „Fußgänger“ in Kombination mit „Tempo 30“ vor.
Was bedeutet das Gefahrenzeichen „Fußgänger“?
Das Gefahrenzeichen „Fußgänger“ ist nur dort aufzustellen, wo Fußgängerverkehr über die Fahrbahn geführt werden und dies für den Fahrzeugverkehr nicht ohne Weiteres erkennbar ist. Es besteht die Gefahr, dass Fußgänger längere Zeit für das Überqueren der Fahrbahn benötigen und besonders bei Dunkelheit schwerer erkennbar sind.
In Varel kann man dieses Beispiel quasi Live im Verkehr am Schlossplatz (Kreisstraße 109) (Weiterführung der Windallee und später Mühlenstraße in Richtung Vareler Hafen) die Beschilderung „Fußgänger“ über dem Tempo 30 auffinden. Aus beiden Fahrtrichtungen ist diese Schilderkombination dort installiert. Auch hier ist die Mittelinsel (Querungshilfe) aufgrund von Rechtskurven nicht unbedingt im Vorherein für den Straßenverkehr einsehbar oder klar erkennbar. Am Ohrbült sind die Sichtverhältnisse der Vorfahrtstraße (die Landesstraße Neuenburger Straße und Jakob-Borchers-Straße) im direkten Vergleich mit dem Schlossplatz in Varel noch schlechter.
Diskutabel für den Ohrbült wäre ebenfalls die Betrachtung einer Schilderkombination „Achtung querende Fußgänger“ und Tempo 20.
Was ist der Vorteil?
Diese Schilderkombination begrenzt gemäß StVO das Tempo 30 bis hin zur Mittelinsel auf dem Ohrbült. Danach gilt automatisch wieder Tempo 50 für den Kraftfahrzeugverkehr. Auf diesen Wechsel auf Tempo 50 muss nicht durch weitere Schilder hingewiesen werden. Das verhindert weiteren Schilderwildwuchs im Ort.
Nichts ortsunkundige, die durch Zetel mit dem Fahrzeug fahren, werden rechtzeitig vor Erreichen vom Ohrbült auf mögliche querende Fußgänger über die Fahrbahn, die er in diesem Moment nicht einmal im Ansatz einsehen kann, hingewiesen. Da das Ende des Kurvenbereiches nicht einsehbar ist, werden diese (hoffentlich) noch langsamer in die Doppelkurve hineinfahren. Das kann so manche Schrecksekunde für Autofahrer, wie Fußgänger, verhindern.
Haben Fußgänger an der Mittelinsel dann Vorfahrt?
Nein! Die Fußgänger haben trotz dem Schild „Fußgänger“ für den Straßenverkehr keine Vorfahrt an der Mittelinsel. Sie müssen weiterhin auf den Verkehr Acht geben und müssen Kraftfahrzeuge auf der Fahrbahn Vorrang gewähren.
Wer entscheidet am Ende?
Die Entscheidung ob und welche Beschilderung an den auf den Ohrbült zufließenden Straßen angebracht wird, untersteht alleinig der Verkehrsbehörde des Landkreises Friesland. Diese berät sich hierbei mit dem jeweiligen Straßenbaulastträger (in diesem Fall die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr) und der zuständigen Polizeiinspektion.