Unsere CDU

Wie ist der aktuelle Sachstand am Ohrbült?

Mit Interesse haben wir den Artikel über den Ohrbült gelesen und möchten die Gelegenheit ergreifen, die komplizierte Thematik des ‚Ohrbült‘ ausführlicher darzustellen. Zudem haben wir im Ausschuss am Montag die Bitte geäußert, das Verkehrsgutachten der Allgemeinheit vorzustellen. Hierzu wird zeitnah eine Einladung der Gemeinde erfolgen.

 

Wie ist der aktuelle Sachstand am Ohrbült:

- Hohe Verkehrsbelastungen, insbesondere zwischen den Einmündungen der Bohlenberger Straße und Bahnhofstraße (K 102) auf Höhe der Mittelinsel.

- Unfallgeschehen, insbesondere mit Fuß- und Radverkehr, sind problematisch.

- Der Radverkehr findet (nahezu) ausschließlich auf den Nebenanlagen statt.

- Die Einsehbarkeit ist sowohl für die Einmündungen als auch die Mittelinsel nicht vollständig gegeben.

- Die Wahrnehmbarkeit der Verkehrssituation hinsichtlich der Markierungen und der Beleuchtung ist verbesserungswürdig.

Was können wir verbessern:

- Tempo 30 aufgrund der Einsehbarkeit / Sichtweiten an der Querungsstelle und den Einmündungen.

- Prüfung: Tempo 30 und Piktogrammketten entlang der Hauptverkehrsstraßen (L 815 + K 102).

- Prüfung: Unterbinden des Gehwegüberfahrens zum Einbiegen bei Rückstau (Keine Aufweitung der Einmündung!).

- Erneuerung der Markierungen & Prüfung der Erneuerung / Ergänzung der Beleuchtung.

„Jeder Fußgänger und Radfahrer umfährt, wenn möglich, den Ohrbült.“ Eine Fußgängerampel würde dazu führen, dass Autofahrende auf Nebenstrecken ausweichen; das kann keine ernstgemeinte Lösung sein. Das vermeintliche Problem aus dem Ortskern verlagern um es auf Nebenstraßen und teilweise in Wohngebieten provozieren, ist nicht unser politischer Anspruch. Alle, die keine alternativen Routen wählen, würden unmittelbar vorm Rathaus in einen noch höheren Verkehrsstau geraten und höhere Emissionswerte verursachen. Diese Maßnahme trägt demnach weder zur Sicherheit, noch zum Umweltschutz bei.

Emotionen und subjektives Empfinden sind keine guten Ratgeber in politischen Entscheidungen.

Zur Wahrheit gehört, dass die Unfallzahlen, die als Grundlage für eine Entscheidung dienen, gar keine Notwendigkeit einer Veränderung nahelegen. Wir im Rat haben erkannt, dass sich der Ohrbült über die Jahre zu einem undurchsichtigen Knoten entwickelt hat, bei dem es Optimierungsbedarf gibt. Um eine Veränderung herbeizuführen, haben wir uns für das Verkehrsgutachten eingesetzt. Die endgültige Entscheidung, ob und was umgesetzt wird, obliegt weiterhin der Verkehrsbehörde.

Ob Tempo 30 hier die Lösung ist, würden wir darauf ankommen lassen. Jedoch müssen wir die Seele des Ohrbülts so akzeptieren, wie sie ist; alles andere wäre Augenwischerei.