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CDU kritisiert Antrag der SPD zur Danziger Straße

Entlastung der Anlieger? Unbedingt! Aber gerecht muss es bleiben!


Eine Aufhebung der Straßenbaubeitragssatzung ist mit uns nicht zu machen, sagte die SPD einst. Durch Ihren aktuellen Antrag zur Danziger Straße, den ursprünglich geplanten Ausbau durch eine „Sanierung light“ zu ersetzen, wird die Satzung jedoch für diesen Einzelfall ausgehebelt, um eine Insellösung für die Anlieger zu schaffen. Diese müssten dann statt ca. 7€/Quadrameter Grundstück nur ca. 5 € bezahlen.

Was bedeutet das aber unterm Strich?

1.

Bei der durch die SPD beantragten Sanierung erhält die Gemeinde nicht den Landeszuschuss von 386.00 €. Dieses Defizit muss durch die Gemeinde und somit letztlich von allen Steuerzahlern der Gemeinde getragen werden. Denkt man an die Gründe der SPD für die letzte Steuerhöhung: “Wir haben kein Ausgaben, sondern ein Einnahmeproblem!“, erklärt sich mir dieser Antrag nicht, zumal die Steuermehreinnahmen (Grundsteuer A/B u. Gewerbesteuer) von ca. 340.000 € mit dieser Maßnahme mehr als aufgebraucht sind, so Jörg Mondorf. Durch diesen Antrag der SPD wird die Steuererhöhung 2015 „ad absurdum“ geführt.

2.

Bevorteilt werden hier NUR und EINMALIG die Anlieger der Danziger Straße. Für alle anderen Anlieger wird die Straßenbaubeitragssatzung vollständig angewandt, da sich die Gemeinde keine weiteren Individuallösungen leisten kann. Es sei denn, die SPD erhöht für 2016 weiter die Steuern.

3.

Die Danziger Straße wird nicht ausgebaut, sondern nur saniert und bleibt wie sie ist. Die Gehwege werden nicht erneuert, sondern nur „hergerichtet“. Die Straßenlaternen bleiben, nur die Kabel werden erneuert, etc.. Die Maßnahme „light“ dürfte auch Auswirkungen auf die Lebensdauer und somit auf Folgekosten haben.

Die Mehrheitsfraktion und die Verwaltung haben hier dem Druck der Anlieger nachgegeben und schaffen mit dieser wahlpropagandistischen Taktik eine ungerechte Insellösung, um die Anwohner zu besänftigen.

Die CDU hat sich über die letzten Jahre intensiv mit dem Bereich Straßenbaubeitragssatzung und Straßenausbau befasst und sich auch vielschichtig für die Anlieger der Danziger Straße eingebracht und erreichen können, dass die zu erwartenden Lasten bei einem „normalen“ Straßenausbau erheblich gesenkt worden wären. Darüber hinaus bestand weiterer Spielraum, bei dem der Landeszuschuss erhalten geblieben wäre. Das alles, unter Ausschöpfung der bestehenden Gesetzes- und Satzungslage.

Einzig positiv ist, dass die Anlieger der Danziger Straße Ihrem Ziel der Kostenminimierung ein Stück näher gekommen sind.

 

Bei zukünftigen Straßensanierungen z.B. im Neuenburger Dichterviertel, der Straße Bleichenweg, oder der Langen Straße, wird es diese Vergünstigungen nach dem „Bonbonverteilungspinzip“ nicht geben, oder? Die CDU sagt: „Gleichbehandlung sieht anders aus! Hier wurde wieder einmal nicht gerecht und vorausschauend gedacht!“