Der Landkreis Friesland und die Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland weisen darauf hin, dass die geltenden Corona-Regeln auch an Himmelfahrt/Vatertag, Donnerstag, den 13. Mai 2021 einzuhalten sind.
Auch am anstehenden Feiertag gelten die Regelungen von Bund, Land und Landkreis, die dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung dienen. Die sonst üblichen Bollerwagentouren sind nur mit sehr geringer Personenzahl möglich und sollten nach Möglichkeit komplett entfallen.
Insbesondere auf folgende Regelungen weisen der Landkreis und die Polizeiinspektion hin:
Private Zusammenkünfte: Laut Landesverordnung sind private Zusammenkünfte nur mit den Personen des eigenen Haushalts und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushalts zulässig. Bei einer Inzidenz unter 35 sind laut Allgemeinverfügung des Landkreises Friesland auch Treffen von maximal 10 Personen aus 3 Haushalten möglich, wenn die anwesenden Personen alle aus Kommunen stammen, in denen diese Regelung aktuell ebenfalls erlaubt ist.
Die tagesaktuelle Inzidenz entnehmen Sie bitte dem Dashboard des RKI.
Ausnahmen bei den Kontaktbeschränkungen gelten laut Landesverordnung außerdem für Kinder bis einschließlich 14 Jahren, Begleitpersonen und Betreuungskräfte, die erforderlich sind, um Menschen mit einer wesentlichen Behinderung oder Pflegebedürftigkeit eine Teilhabe am Leben zu ermöglichen.
Laut Bundesverordnung sind zudem Geimpfte und Genesene bei privaten Zusammenkünften nicht bei der Personenzahl hinzuzurechnen.
Außengastronomie: Gastronomiebetriebe können Geimpfte, Genesene sowie negativ getestete Personen im Außenbereich bewirten solange die Hygienekonzepte eingehalten werden und zwischen den einzelnen Personen der notwendige Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird.
Veranstaltungen: Größere Veranstaltungen mit Konzertbühnen oder ähnlichem sind in diesem Jahr am Vatertag nicht möglich.
Der Landkreis Friesland und die Polizeiinspektion werden auch in Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden Kontrollen durchführen und Verstöße gegen die Corona-Regeln konsequent ahnden. Wird etwa gegen die Kontaktbeschränkungen oder Hygieneregeln in Gastronomiebetrieben verstoßen, kann sowohl gegen Privatpersonen als auch gegen Gastronomiebetreiber ein Bußgeld verhängt werden.
Der Landkreis und die Polizei appellieren weiterhin an die Vernunft und den Zusammenhalt der Bürgerinnen und Bürger und bitten Sie darum, sich zum gegenseitigen Schutz an die geltenden Regeln zu halten.
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